Corona-Krise: Stundungsmaßnahmen zur Entlastung der betrieblichen Liquidität

Die Folgen der Corona-Pandemie werden bei den deutschen Unternehmen immer sichtbarer, vor allem bei den kleinen. Staatliche Hilfeprogramme auf Bundes- und Länderebene mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen sind zwar richtig, wirken aber häufig nicht sofort, weil aufwendige Antrags- und Prüfverfahren vorausgehen müssen, ehe Geld fließt. Stundungen von laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern oder Sozialversicherungsverpflichtungen wirken demgegenüber unmittelbar in der Kasse der Unternehmen, weil Liquidität erst gar nicht abfließt

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Die Anlage KAP hat Kinder bekommen

Jedes Jahr denken – besser hoffen – wohl alle Steuerzahler, dass die Steuererklärung ein kleines Stückchen einfacher werden könnte. Und der eine oder andere hat in der jüngsten Bewerbung von Friedrich als CDU-Vorsitzender sehnsüchtig an den Bierdeckel gedacht.

Doch in schöner Regelmäßigkeit macht die Vordruckkommission (oder wie nennt sich die Institution?) der Finanzverwaltung die Träume zunichte. Auch für das Steuerjahr 2018 beschert sie uns wieder neue Vordrucke. Die Anlage KAP erhält zwei Kinder: Die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Die eine betrifft Kapitaleinkünfte und Steuerabzugsbeträge aus Beteiligungen (im Zusammenhang mit einheitlichen und gesonderten Feststellungen), die andere Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Schauen Sie einmal hinein. Sie werden sich freuen!

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