Gehaltsnachzahlungen können das Elterngeld erhöhen

Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen, genauer gesagt das Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat. Bei nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit hängt die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des fiktiven Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes ab. Je höher also das Nettoeinkommen, desto höher das Elterngeld. Auch Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat das BSG am 27.6.2019 entschieden (Az. B 10 EG 1/18 R).

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