Update eSport – der Sport, der kein Sport sein darf

Vor kurzem fand in Köln die gamescom 2019 statt, die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele. Auf dem Programm standen auch mehrere Finalspiele im Bereich des eSport, die von zahlreichen Zuschauern vor Ort und im Internet begleitet wurden – eSport ist massentauglich.

Trotz seiner Popularität wird sich der eSport wohl aber einen neuen Namen suchen müssen. Denn ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat nun ergeben, dass eSport kein Sport ist. Der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderung an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es dort. Weiterlesen

Ein Blick in die steuerliche Welt des elektronischen Sports

Dunkle Keller, flackernde Bildschirme und sich stapelnde Pizza-Kartons: das ist eine schon oft gehörte Assoziation, wenn es um Computerspiele und „Zocken“ geht. Aber dieses Bild hat schon lange seine Berechtigung verloren, besonders wenn es um E-Sport geht. E-Sport ist ein noch recht junges Geschäftsfeld, doch bereits heute milliardenschwer. Wussten Sie bspw., dass beim letzten Dota 2-Turnier rund 25 Millionen US-Dollar Preisgelder ausgegeben wurden? Grund genug, mal einen steuerrechtlichen Blick in die elektronische Sportwelt zu werfen. Weiterlesen

Die steuerliche „Neubewertung“ von Vereinen

Gestern hat es eine steuerliche Meldung sogar in die heute-Nachrichtensendung um 19.00 Uhr geschafft: Der attac-Trägerverein ist nach dem Urteil des BFH vom 10.1.2019 (V R 60/17) nicht gemeinnützig tätig, weil er eher allgemeinpolitisch agiert. In der Pressemeldung des BFH heißt es dazu: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat.“ Und weiter:

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IPSC-Schießen ist eine gemeinnützige Sportart

IPSC ist eine Schießsportdisziplin, die von der International Practical Shooting Confederation durchgeführt wird. Bei dieser Sportart bewegt sich der Schütze mit einer geladenen Waffe im Raum und absolviert in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen. Geschossen wird auf abstrakte Zielscheiben, auf einfarbige achteckige Pappscheiben mit verschiedenen Trefferzonen oder auf runde/längliche Metallplatten. Die Ausübung des IPSC-Schießens erfolgt nach einem umfassenden Regelwerk des Bundes Deutscher Sportschützen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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Männergesangsvereine müssen Frauen als Mitglieder aufnehmen

Zugegebenermaßen ist die gewählte Überschrift ein wenig provokant. Allerdings lässt sich ein aktuelles Urteil des BFH meines Erachtens nicht anders interpretieren (Urteil vom 17.05.2017, V R 52/15), denn in der Pressemitteilung zu ebenjener Entscheidung schreibt der BFH selbst: „Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.“ Was ist geschehen?

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Ist auch Ihr Hobby gemeinnützig?

Die Gemeinnützigkeit ist in Deutschland ein großes Geschäft. Das leuchtet ein – Steuervorteile sind immer gern gesehen. Da muss man nur mal den ADAC oder den DFB fragen. Eine ganze Branche hat sich inzwischen darauf spezialisiert, einem den Status „Gemeinnützigkeit“ zu verschaffen und zu erhalten. Selbst etwa jede zweite Freizeitaktivität dürfte inzwischen steuerlich begünstigt werden.

Ich erinnere mich noch gut in das Jahr 2010 zurück.  Damals hatte ein Finanzgericht entschieden, dass ein Kickerverein gemeinnützig sei. Das fand ich damals schon kurios. In der vergangenen Woche nun veröffentlichte der Bundesfinanzhof eine gleichlautende Entscheidung zum Turnierbridge – Grund genug nachzusehen, was man noch so alles als gemeinnützig ansieht (und was nicht). Weiterlesen