Gesellschafter-Verrechnungskonten: Schauen Sie sich die Verzinsung an

Angenommen, Sie haben in einem der vergangenen Jahre über 200.000 Euro liquide Mittel verfügt, so waren Sie froh, wenn Sie hierauf bei Ihrer Bank keine Negativzinsen zahlen mussten. An eine Habenverzinsung war kaum zu denken. Wenn das Konto „Ihrer“ GmbH gehörte, so war die Lage nicht besser. Auch diese hat keine Habenzinsen erzielt. Da lag vielleicht der Gedanke nahe, dass auch die Forderung einer GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter unverzinslich bleiben konnte oder dass das Gesellschafter-Verrechnungskonto nicht verzinst werden musste. Doch ein solcher Gedanke ist bzw. war falsch.

Kürzlich hat der BFH entschieden: Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH-Urteil vom 22.2.2023, I R 27/20). Weiterlesen

Zahlung über ein Verrechnungskonto ist keine unbare Zahlung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist gem. § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Die Finanzverwaltung erkennt lediglich Überweisung, Verrechnungsscheck und Lastschrift als Zahlungsarten in diesem Sinne an (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, BStBl I S. 1213). Auch die BFH-Rechtsprechung hat das Merkmal der unbaren Zahlung von Beginn an streng ausgelegt. Das Thüringer Finanzgericht hatte die unbare Zahlung nunmehr für folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

Sachverhalt

Der Kläger war Gesellschafter einer GmbH und beauftragte diese mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus. Die Rechnung beglich der Kläger über sein Gesellschafterverrechnungskonto. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung für die Handwerkerleistungen der GmbH nicht. Denn insoweit fehle es an der Einbindung eines unabhängigen „Kreditinstitutes“ in den Geschäftsvorgang für eine „bankmäßige Dokumentation“.

Der Kläger wandte hiergegen ein, dass der Gesetzestext ausdrücklich von einem „Konto“, nicht aber von einem Bankkonto, spreche. Weiterlesen