Update: Verlängerung der Insolvenzantragsfrist während Corona – wer schützt die Gläubiger?

Nach dem Beschluss der MPK vom 19.1.2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für Unternehmen, die bei Corona-Finanzhilfen antragsberechtigt sind, aber noch kein Geld bekommen haben, bis 30.4.2021 verlängert werden; das erforderliche Gesetz der Bundesregierung wird kurzfristig im Bundestag folgen. Aber wie schützen sich in dieser Situation Gläubiger? Weiterlesen