Virtuelle versus terrestrische Spielautomaten: steuerlich gleich zu behandeln?

Auch am Glücksspiel verdient der Fiskus. Je nach Spielart aber auf verschiedene Weise, denn bereits seit dem 01.07.2021 wird das virtuelle Automatenspiel anders besteuert als das terrestrische. Während die virtuellen Automaten der virtuellen Automatensteuer (auf Grundlage des Rennwett- und Lotteriegesetzes) unterliegen und von der Umsatzsteuer gem. § 4 Nr. 9b UstG befreit sind, fällt für letztere die Umsatzsteuer an. Ist das mit Europäischem Recht vereinbar?

Zumindest das FG Münster erhebt hierzu ernsthafte Zweifel. Es hatte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu beurteilen. Mit seinem Beschluss v. 27.12.2021 (5 V 2705/21 U / Homepage FG Münster) äußerte das Gericht wegen der Ungleichbehandlung hinsichtlich des europarechtlichen Neutralitätsgrundsatzes nunmehr Zweifel. Weiterlesen

Gut gepokert!

Gewinnerserie Teil 3 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pokerturnieren

Spielgewinne sind nicht in jedem Fall steuerfrei. So sind bspw. auch die vereinnahmten Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar. Nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben stellt das Turnierpokerspiel nämlich kein reines ­– und damit nicht steuerbares – Glückspiel dar. Es liegt viel mehr eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor.

Manchmal wird der Mut nicht nur im Spiel, sondern auch vor dem Finanzgericht belohnt, wie ein aktueller Fall zeigt.  Hier hat das FG Münster nun beurteilen müssen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme u.a. an Pokerturnieren zu einer gewerblichen Tätigkeit führt (FG Münster, Urteil v. 12.10.2018 – 14 K 799/11 E,G) Weiterlesen