Corona-Härtefallhilfen bis Ende 2021 verlängert – aber warum eigentlich?

Seit 13.10.2021 können laut BMWi Härtefallhilfen bei den zuständigen Stellen der Länder auch für den Zeitraum Oktober bis Ende Dezember 2021 beantragt werden, inzwischen wurde auch die Antragfrist bis 15.11.2021 verlängert. Ein genauer Blick zeigt allerdings, dass das Härtefallprogramm weiter schlechter ankommt als gedacht.

Hintergrund

Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Sie ergänzen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie in den Fällen, wo Unternehmen oder Selbständige bei den Corona-Hilfsprogrammen „durchs Raster fallen“. Es können in allen Ländern Anträge auf Härtefallhilfe gestellt werden. Informationen zur Antragstellung sowie allgemeine und länderspezifische Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de.

Bund und Länder verlängern das Härtefallhilfeprogramm

Die Mittel mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro sind beim Bund bis 15.12.2021 abzurufen. Inzwischen aber wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern verlängert, so dass die Länder noch bis 30.6.2022 Mittel aus dem Härtefallfonds abrufen können.

Härtefallhilfen werden kaum in Anspruch genommen

Für Antragsteller und deren Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater), die ausschließlich Anträge für ihre Mandanten auf einem online-Portal stellen können, hat die Härtefallhilfe eine Reihe von Haken und Ösen: Weiterlesen