OVG Nordrhein-Westfalen kassiert Corona-Handelsbeschränkungen

Mehr Dramaturgie geht nicht: Genau an dem Tag, an dem Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Lockdowns beraten, kassiert das OVG Münster mit gestern bekannt gegebenem Beschluss die in NRW bestehenden Handelsbeschränkungen der CoronaSchV (OVG Münster v. 19.3.2021 – 13 B 252/21.NE).

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