Blockchain, digitale Wertpapiere und neue Finanzierungsformen – der Gesetzgeber wird modern

Technische Innovationen verändern die Kapitalmärkte radikal. Die Bundesregierung gibt dem Veränderungsdruck nach und beabsichtigt, den Finanzmarkt für die Blockchain-Technologie zu öffnen. Sie will den nationalen Kapitalmarkt digitalisieren. Die Bundesministerien für Finanzen und Justiz greifen die im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 festgeschriebenen Forderungen zur Förderung der Blockchain-Technologie auf und verfassten mit einem einjährigen Anlauf am 7. März 2019 ein Eckpunktepapier. Mit dem Papier Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token verfolgt die Bundesregierung insbesondere zwei Ziele:

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Steinige Finanzierungswege junger Digitalunternehmen

„Das nächste Google oder Airbnb kommt aus Deutschland!“ Im Fake News-Zeitalter lässt sich eine solche Aussage zwar ohne größeres Aufsehen treffen. Wer aber die heimische Startup-Welt etwas kennt, weiß um die strukturellen Probleme, mit der hiesige FinTechs und andere digitale Innovatoren zu kämpfen haben.

Ausgangslage Venture Capital
Nicht zuletzt das mangelnde Wagniskapital (engl. Venture Capital, kurz VC) in Deutschland macht es unwahrscheinlich, dass die nächsten Internetgiganten in Berlin, Hamburg oder München herangezogen und von da aus die Welt verändern werden. Jedes Jahr bestätigen Studien, dass die Venture Capital-Investoren hiesige technologieorientierte Unternehmer nicht mit dem nötigen Kapital versorgen mögen, wie es etwa in den USA oder Israel der Fall ist. Hinterfragt man die Zurückhaltung, verweist die VC-Investorenszene insbesondere auf den müden deutschen Börsenmarkt. Für die VC-Gesellschaften stellen gemeinhin Börsengänge der finanzierten Startup-Unternehmen die renditestärksten Exit-Kanäle dar. Seit dem Platzen der New-Economy-Blase zur Jahrtausendwende und den Niedergang des Frankfurter Neuen Markts herrscht noch immer die Furcht vor den Penny Stocks auf dem Börsenparkett vor. Erfolgreiche Börsengänge von jungen innovativen Unternehmen sieht man hierzulande daher selten. Werden die erfolgsversprechenden Beteiligungsverkäufe über die Börse blockiert, zeigt sich der professionelle Risikokapitalgeber naturgemäß zurückhaltend: Ausstiegshürden sind immer auch Einstiegshürden. Weder die „Höhle des Löwen“ noch Business Angels und Inkubator-Programme können die bestehende Finanzierungslücke bei deutschen Startups schließen. Weiterlesen