Stundung von Mieten und Pachten: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs steht aktuell auf dem Prüfstand

In Zeiten der Corona-Krise bekommen steuerliche Randfragen plötzlich enorme Bedeutung. So lässt ein aktueller Vorlagebeschluss des FG Hamburg an den EuGH aufhorchen. Kurz gesagt geht es um die Frage, wann ein Mieter die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen als Vorsteuer abziehen darf – bereits unmittelbar nach Ausführung der (monatlichen) Mietleistung oder erst nach tatsächlicher Zahlung der gestundeten Miete (FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 10.12.2019, 1 K 337/17, Az. des EuGH C-9/20)? Weiterlesen