Elektronisches Berichtsformat nach ESEF–Umsetzungsgesetz (ESEF-UG)

Wie bereits in einem früheren Blog (Nach der E-Bilanz kommt mit ESEF jetzt auch ein elektronisches Berichtsformat für den Kapitalmarkt) berichtet, wurde europarechtlich eine Pflicht zur elektronischen Aufbereitung des Jahresfinanzberichts mittels des European Single Electronic Format (ESEF) vorgegeben. Diese Pflicht greift zum 1.1.2020. Nach deutlicher Kritik am Konzept des Referentenentwurfs eines ESEF-Umsetzungsgesetzes (ESEF-UG) aus dem Herbst 2019 liegt nun ein deutlich veränderter Regierungsentwurf aus dem Januar 2020 vor: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte.

Welche Pflichten kommen bei Verabschiedung des Regierungsentwurfs des ESEF-UG auf die Rechnungsleger zu? Weiterlesen

Nach der E-Bilanz kommt mit ESEF jetzt auch ein elektronisches Berichtsformat für den Kapitalmarkt

Bereits seit einigen Jahren sind bestimmte Steuerpflichtige nach § 5b EStG verpflichtet, ihre Abschlussdaten in einem elektronischen Berichtsformat als E-Bilanz für die Finanzverwaltung aufzubereiten. Die EU hatte mit der Transparenzrichtlinie schon im Jahr 2013 eine Pflicht zur elektronischen Aufbereitung des Jahresfinanzberichts mittels des European Single Electronic Format (ESEF) vorgegeben. Diese Pflicht soll zum 1.1.2020 wirksam werden. Weiterlesen