Neuigkeiten von den Finanzamtszinsen – Keine Änderung im Rahmen des JStG 2020

Wiederholte politische Vorstöße, den derzeit geltenden Finanzamtszins von sechs Prozent/Jahr (§ 233 AO) auf ein marktgerechtes Niveau zu senken, waren erfolglos (z.B. BR-Drucks. 396/18, 397/18 vom 21.9.2018) – ich habe berichtet. Jetzt hat der Bundesrat am 9.10.2020 abermals abgelehnt, den gesetzlichen Zins zu halbieren und auf 3 Prozent/Jahr abzusenken. Weiterlesen

Das JStG 2020 und die glanzlose Wunschliste des Bundesrates

(… aber wenigstens Aufatmen bzgl. 4k)

Am Freitag, den 09.10.2020, hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Damit nimmt das auf absehbare Zeit letzte „große“ Gesetzgebungsverfahren Kurs auf die Ziellinie. Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 ist es einerseits unwahrscheinlich, dass im kommenden Jahr noch neue Verfahren, die nicht ausnahmsweise besondere Dringlichkeit haben (Stichwort Covid-19), umsetzbar sind. Andererseits stellt die Bundesratsstellungnahme de facto die letzte Gelegenheit dar, um wirklich neue Themen in das laufende Verfahren zum Jahressteuergesetz einzubringen.

Entsprechend kommt dem JStG besondere Bedeutung für die Steuerwelt zu und die aktuelle Bundesratstellungnahme bietet den passenden Anlass sich mit den zusätzlich ins Spiel gebrachten Themen zu beschäftigen. Weiterlesen

JStG 2020 – Bundesregierung hält an „Zusätzlichkeit“ bei Lohnumwandlung weiter fest

Am 8.10.2020 hat der Bundestag nach erster Lesung das JStG 2020 an den Finanzausschuss überwiesen (BT-Drs. 19/22850). Trotz vehementer Kritik der Wirtschaftsverbände am Referentenentwurf hält die Bundesregierung unverändert an ihren Verschärfungsplänen zum „Zusätzlichkeitserfordernis“ beim ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fest. Sind im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen denkbar? Weiterlesen

JStG 2020: Vermietungsgrenze soll von 66 auf 50 Prozent sinken!

Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. Jetzt will die Bundesregierung durch das JStG 2020 die Grenze auf 50 Prozent absenken.

Was ist dabei für Vermieter zu beachten? Weiterlesen

„Zusätzlichkeitsvoraussetzung“ beim Arbeitslohn – Entwurf JStG 2020 verschärft die Gesetzeslage

Im Referentenentwurf des JStG 2020 plant das BMF in § 8 Abs. 4 EStG n.F. eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Die Wirtschaftsverbände fordern Korrekturen – zu Recht.

Hintergrund

Es ist gelebte Praxis: Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erfolgen können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung einerseits, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten andererseits: Der BFH hatte der Verwaltungsauffassung für das Merkmal „zusätzlich zum Arbeitslohn“ widersprochen und unter der geltenden Gesetzeslage in großzügiger Art interpretiert. Jetzt will der Gesetzgeber dieser BFH-Rechtsprechung einen Riegel vorschieben und die Streitfrage im Sinne der Finanzverwaltung restriktiv regeln.

Welche Zusatzleistungen sind betroffen? Weiterlesen

Entwurf des Jahressteuergesetz 2020: Anwendungsbereich für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen soll erweitert werden

Mitte Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Neben notwendigen Anpassung, die sich durch Änderungen auf europäischer Ebene (EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung) ergeben, sollen steuerrechtliche Änderungen bedingt durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte aufgenommen werden. „Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.“ (Referentenentwurf JStG 2020, S. 1).

Das BMF geht davon aus, dass die Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen werden sollen, nahezu aufkommensneutral sind. So wird mit Mindereinnahmen i.H.v. 55 Mio. Euro pro Kalenderjahr gerechnet. Weiterlesen