Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 4: Klima- und Umweltsteuern

Klima und Umwelt als neuer Schwerpunkt der Steuerpolitik

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Klimaschutz, der in einer künftig sozial und ökologischen Marktwirtschaft umgesetzt werden soll, hat für die neue Koalition oberste Priorität. Konsequenterweise wird auch die Steuer- und Abgabenpolitik durch Maßnahmen zum Klimaschutz geprägt sein.

Konkrete Pläne bei der Dienstwagenbesteuerung

Während der Koalitionsvertrag an vielen Stellen auf Details verzichtet, nimmt die erneute Überarbeitung der Dienstwagenbesteuerung bereits sehr konkrete Formen an. Womöglich geht damit auch eine Vereinfachung der in den vergangenen Jahren immer wieder um neue, zeitliche gestaffelte und einander überlagernde Sonderregelungen ergänzte Dienstwagenbesteuerung einher, die mittlerweile ein knappes Drittel des Textumfangs des wichtigen § 6 EStG einnimmt.

Insbesondere soll bei Plug-in Hybridfahrzeugen neben dem Kriterium der elektrischen Mindestreichweite an die tatsächliche rein elektrische Fahrleistung angeknüpft werden. Die günstige Besteuerung mit 0,5% anstelle 1% des Bruttolistenpreises soll künftig nur noch gewährt werden, wenn das Auto überwiegend elektrisch betrieben wird. Nach den gleichen Kriterien soll die Innovationsprämie umgestaltet werden, die derzeit für den Kauf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gewährt wird. Bis Ende 2025 soll die Innovationsprämie aber auslaufen. Weiterlesen

Mehr Fortschritt wagen: Was bringt der Koalitionsvertrag für Wirtschaftsprüfer, Anleger und Unternehmen?

Fortschritt muss sich erst noch zeigen

Seit wenigen Wochen haben wir eine neue Bundesregierung. Das Regierungsprogramm liegt auf dem Tisch. Jetzt kann die Umsetzung beginnen. Das knapp 200 Seiten umfassende Papier steht unter dem Motto „Fortschritt wagen“. Hoffen wir, dass dieses auch in die Tat umgesetzt wird. Die Zukunft wird zeigen, ob es am Ende zu einer tatsächlichen Verbesserung des Status quo kommen wird.

Auf jeden Fall sollte dringend gehandelt werden: Die ersten Gesetzesreformen nach dem Wirecard-Skandal sind so nicht ausreichend. Um den Anschluss an die Digitalisierung nicht ganz zu verpassen, ist auch die langfristige gesetzliche Regelung moderner Formen der Hauptversammlung (virtuell, hybrid) dringend erforderlich.

Was plant die neue Bundesregierung für Wirtschaftsprüfer, Anleger und Unternehmen? Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 3: Besteuerung von Einkommen und Vermögen

Stillstand statt Fortschritt oder Mut zur Lücke?

 Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Schon Ludwig Erhard musste konstatieren: „Ich habe als Bundesminister 80 Prozent meiner Kraft dazu verwendet, gegen Unfug anzukämpfen.“ Aus dieser leicht fatalistischen Perspektive betrachtet, sind die wenigen Aussagen des Koalitionsvertrages zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen wohl als Erfolg zu bezeichnen. Denn die befürchtete und ökonomisch äußerst schädliche Vermögensteuer, die alle vier Jahre zur Bundestagswahl kurz aus der Gruft emporzusteigen droht, bleibt auch diesmal eingemottet. Auch Unternehmenserben sowie international gefragte Leistungsträger mit hohen Einkommen und erfolgreiche Einzelunternehmer oder Mitunternehmer können aufatmen. Weder die Erbschaftsteuer noch der Einkommensteuertarif werden erhöht. Die Koalition verzichtet also darauf, die ganz große Steuerkeule zu schwingen, wie zuvor noch in einigen Wahlprogrammen angedroht wurde.

Aber es fehlen eben auch größere Entlastungen, die sich die Steuerzahler in Deutschland redlich verdient hätten. Zur Erinnerung: Die aktuelle Steuerschätzung sagt voraus, dass bereits im laufenden Jahr die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau übersteigen. Ab dem kommenden Jahr soll auch der Bund wieder so viel in der Kasse haben, wie im Vorkrisenjahr 2019. Allein zwischen 2016 und 2019 hat der Gesamtstaat seine Steuereinnahmen vom 705 auf knapp 800 Mrd. Euro gesteigert. Im Jahr 2027 dürften die Steuereinnahmen sage und schreibe eine Billion Euro betragen, schreibt man die aktuelle Steuerschätzung fort. In der Ära Merkel stieg die Steuerquote (Abgrenzung der Finanzstatistik) von unter 20 auf gut 23% und soll nach einer Corona-Delle weiter steigen.

Da mutet es doch reichlich knauserig an, wenn die neue Bundesregierung lediglich ein paar Pauschbeträge um ein paar Euro erhöhen oder ein BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung umsetzen will, um Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. In Anbetracht des an dieser Stelle ambitionslosen Koalitionsvertrags und der unersättlichen Ausgabenwünsche (Stichwort Nachtragshaushalt) fragt man sich, wie die Koalition eigentlich reagieren würde, sollte das Bundesverfassungsgericht doch noch ein Machtwort sprechen und den Rest-Solidaritätszuschlag kassieren. Wäre dann sichergestellt, dass die Entlastung wirklich bei den Menschen ankommt oder würden wir uns auf einmal in einer Diskussion wiederfinden, wie der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden kann? Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 1: Unternehmensbesteuerung

Fortschritt nur in Trippelschritten? Jetzt kommt es auf den Finanzminister an.

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Eine Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Mit dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 ist klar: Die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wird nicht die von vielen erhoffte und von Wirtschaftsvertretern vehement geforderte Unternehmensteuerreform bringen. Der Körperschaftsteuersatz bleibt so hoch, wie er ist.

Zwar enthält der Vertrag der drei Ampelparteien durchaus Bekenntnisse zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Dem in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich zu beobachtenden Verfall der deutschen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit setzt der Koalitionsvertrag jedoch nur punktuell etwas entgegen. An einigen Stellen dürfte die Steuerschraube für Unternehmen sogar angezogen werden.

Schon im Sondierungspapier groß und durchaus überraschend angekündigt, liegen die Hoffnungen der Wirtschaft auf einem – mehr oder weniger – neuartigen Instrument, das im finalen Koalitionsvertrag sowohl als Investitionsprämie als auch als „Superabschreibung“ bezeichnet wird. Damit will die Koalition in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter fördern. Große Fragezeichen bleiben aber bei der konkreten Ausgestaltung. So weckt der Begriff Superabschreibung klare Assoziationen an eine im internationalen Kontext gebräuchliche „Super Deduction“. Unternehmen können dabei mehr als 100 % der eigentlichen Kosten geltend machen, erhalten also eine echte Förderung und nicht nur den Zinseffekt aus einem Steueraufschub einer beschleunigten Abschreibung; wobei dieser Effekt im Lichte des aktuellen Niedrigzinsniveaus ohnehin sehr bescheiden ausfällt.

Doch die im Koalitionsvertrag letztlich gefundene Formulierung, „einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens … vom steuerlichen Gewinn abzuziehen“ nährt gewisse Zweifel, ob die Ampel nicht eher kleinere Brötchen backen will und an eine gewöhnliche Sonderabschreibung oder degressive Abschreibung denkt. Kämen dann noch z.B. restriktive Einschränkungen in Bezug auf die abzuschreibenden Wirtschaftsgüter oder die abschreibenden Unternehmen o.ä. hinzu, blieben vom neuen Wunderinstrument nicht viel mehr als enttäuschte Erwartungen zurück. Zumal für zahlreiche digitale Wirtschaftsgüter (Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung) mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ohnehin eine Nutzungsdauer von einem Jahr und damit ein Sofortabzug fingiert wurde. Weiterlesen

Unausgegorenes zum Grunderwerbsteuerfreibetrag

Schon in meinen Beiträgen „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ und „Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuerfreibetrag“ berichtete ich über Planungen, wonach selbstgenutzter Wohnraum für Familien von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Tatsächlich scheint es jedoch erhebliche Probleme dabei zu geben.

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Nicht warten auf den Koalitionsvertrag, sondern warten wegen des Koalitionsvertrages!

Das Warten auf den Koalitionsvertrag hat lange genug gedauert, dass Warten aus steuerlicher Hinsicht ist nun nach Vorlage des Koalitionsvertrages jedoch noch nicht vorbei. Grund sind die darin gemachten Versprechungen und deren zeitliche Umsetzung.  Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und die Besteuerung natürlicher Personen

Trotz schwieriger Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD letztlich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind die für natürliche Personen geplanten Neuerungen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Die Große Koalition konzentriert die im Koalitionsvertrag für Steuersenkungen reservierten Mittel weitgehend auf natürliche Personen. Neben der Soli-Senkung ist die Erhöhung von Kindergeld/-freibetrag die umfangreichste Entlastungsmaßnahme.

Steuersenkung für Geduldige

Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Der erste Schritt ist jedoch erst zum Ende dieser Legislaturperiode im Jahr 2021 geplant, damit die Wähler diese Entlastung vor der kommenden planmäßigen Bundestagswahl dann noch frisch im Gedächtnis haben. Ein Schelm, wer dort einen Zusammenhang hineininterpretiert. Dann sollen 90 Prozent aller Soli-Zahler vollständig entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt 10 Mrd. Euro. Technisch ist eine deutliche Anhebung der bisher sehr geringen Freigrenze für natürliche Personen mit anschließender Gleitzone vorgesehen. Personen oberhalb der Gleitzone zahlen wie bisher den vollen Solidaritätszuschlag. Nach der gewählten Formulierung des Koalitionsvertrags werden Kapitalgesellschaften, für die es derzeit keine Freigrenze gibt, wohl nicht entlastet. Die bis 2021 verbleibende Zeit sollte die Große Koalition nutzen, dies zu überdenken. Auch ein Datum für die vollständige Soli-Abschaffung wäre überfällig.

Kindergeld rauf

Das Kindergeld soll in zwei Teilschritten zum 01.07.2019 um zehn Euro und zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro erhöht werden. Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und die Unternehmensbesteuerung

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den Unternehmenssteuern in einer GroKo von vornherein nicht allzu groß ausfallen. Die Parteien haben zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart, die auch eine Option zur Ergänzung neuer Vorhaben umfasst.

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