Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (6/6): Konzernlagebericht gem. § 315 HGB

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns mittlerweile mehr als ein Jahr. Die Auswirkungen auf viele Unternehmen sind massiv. Dies gilt vor allem für die Risiken der Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie teilweise erheblich größer geworden sind. Vor einem Jahr hätte sich das ein oder andere Unternehmen über die Zukunftsfähigkeit seines Geschäftsmodells wegen eines Virus noch nahezu keine Sorgen gemacht. Doch eines ist bereits jetzt deutlich: Die Welt wird nach der Corona-Pandemie eine andere sein als davor.

Risikoberichterstattung im Konzernanhang

Unternehmen müssen im Konzernlagebericht über die Risiken berichten. Wichtig dabei sind die folgenden Punkte:

  • Es muss einen Einklang zwischen dem Risiko- und Prognosebericht geben.
  • Im Lagebericht muss über alle wesentlichen Risiken angemessen berichtet werden.

Die Risiken können in Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken unterteilt werden. Die Corona-Pandemie stellt für einige Unternehmen sicherlich ein bestandsgefährdendes Risiko dar, dessen Tragweite von den weiteren Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus abhängen.

Liquiditätsrisiken und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Covenants werden sicherlich eine besondere Bedeutung bei der Erstellung des Lageberichtes haben. Wie massiv die Auswirkungen für einzelne Unternehmen sein werden, wird sich zeigen.

Fazit

Die Prüfungsschwerpunkte für 2021 sind geprägt von der Corona-Pandemie. Neben zunehmenden Risiken, drohen den Unternehmen auch massive Wertminderungen. Inwieweit die Schätzungen und Prognosen des Cashflows für Streit bei den DPR-Prüfungen sorgen, wird sich zeigen. Doch eines ist sicher: Aufgrund der bedrohlichen Lage für einige Unternehmen ist sicherlich davon auszugehen, dass nicht jede DPR-Entscheidung von den Unternehmen akzeptiert werden wird.