FGs haben kein Einsehen bei psychischen Krankheiten von Steuerpflichtigen

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg): Weiterlesen