Einkünfte aus dem Verkauf von NFTs – eine steuerliche Einordnung

Mein Beitrag „NFTs aus Sicht der Umsatzsteuer“ vom 20.07.2022 ist auf eine hohe Resonanz gestoßen. Da es vermehrt zu Rückfragen hinsichtlich der grundsätzlichen Steuerbarkeit kam, sollte nachfolgend die wesentliche Unterscheidung zwischen dem Ertragsteuerrecht sowie Umsatzsteuerrecht beachtet werden.

Vorab sei zu erwähnen, dass es für NFTs noch keine Aussagen von Seiten der Finanzbehörde gibt, wie es mit dem BMF Schreiben vom 10. Mai 2022 zu Kryptowährungen geschehen ist. Dies bedeutet, dass es aktuell zu einer gewissen Rechtsunsicherheit im Rahmen des Verkaufs von NFTs kommen kann.

NFTs erstellen und verkaufen – Steuerpflicht nach § 15 EStG?

Zunächst soll auf die ertragsteuerliche Komponente eingegangen, d.h. die Frage geklärt werden, ob die Einkünfte aus der Erstellung und dem Verkauf („Minting“) in der privaten Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Weiterlesen

BMF-Entwurfsschreiben zu Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und von sonstigen Token liegt vor

Bereits mit dem am 10. Mai 2022 veröffentlichten Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ (vgl. Blog-Beiträge Endlich liegt das finale BMF-Schreiben „zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ vor! und Das Ende des steuerfreien Paradieses für selbst hergestellte Kryptowährungseinheiten im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG? gab das BMF bekannt, zeitnah ein Ergänzungsschreiben veröffentlichen zu wollen, das sich mit den für die Steuerpflichtigen und für die Praxis relevanten Fragestellungen hinsichtlich den Mitwirkungs- und Auszeichnungspflichten auseinandersetzt.

Dieses Ergänzungsschreiben hat das BMF nunmehr (Stand: 18. Juli 2022) zur Kommentierung (bis zum 29. August 2022) an die Verbände gesendet. Das Ergänzungsschreiben gliedert sich hierbei in drei Abschnitte. Weiterlesen

FG Köln bestätigt Steuerpflicht beim Handel mit Kryptowährungen

Mit dem Urteil vom 25. November 2021 bestätigt das FG Köln (14 K 1178/20) die bereits vom FG Berlin-Brandenburg (und vom FG Baden-Württemberg vertretene Ansicht), dass der Handel mit Kryptowährungen ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen kann, Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter anzusehen sind und kein strukturelles Vollzugsdefizit gegeben ist, welches einer Besteuerung entgegen stehen könnte.

Damit scheint sich – entgegen dem Beschluss des FG Nürnberg vom 8. April 2020– eine klare finanzgerichtliche Meinung zur Besteuerung von Kryptowährungen herauszustellen: der Handelt mit Kryptowährungen ist im privaten Bereich steuerlich relevant! Angesichts dessen ist ferner zu konstatieren, dass hiermit auch der Vorstellung des BMF gefolgt wird, welches im Entwurfsschreiben vom 17. Juni 2021 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token die gleiche Sichtweise vertritt. (Hinweis: das finale BMF-Schreiben ist bislang noch nicht in Sicht). Weiterlesen

Champions-League: Finalticket-Urteil unter dem Aspekt der Besteuerung von Kryptowährungen

Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 29.10.2019 – IX R 10/18 (veröffentlicht am 04.02.2020)

Mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2. März 2018 (5 K 2508/17) bestand für Privatleute, die im Bereich der Kryptowährungen (i.S.v. Kauf u. Verkauf (Handel)) aktiv waren, die Hoffnung, dass die daraus erzielten Gewinne (Verluste) nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG unterliegen. Diese Hoffnung stützte sich auf die nachfolgende Passage des Urteils, in der das FG Baden-Württemberg auch bei Spekulationsgeschäftigen mit Kryptowährungen ein verfassungsrechtlich bedenkliches strukturelles Vollzugsdefizit in Erwägung zog:

Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf kontingentierter und damit hochpreisiger Eintrittskarten war bislang ebenso wenig wie die im Hinblick auf ein strukturelles Vollzugsdefizit ggf. ähnlich zu beurteilenden Spekulationsgeschäfte mit Kryptowährungen Gegenstand höchstrichterlicher sowie verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung.“

Vor diesem Hintergrund wurde das nunmehr veröffentlichte BFH-Urteil v. 29.10.2019 – IX R 10/18 und die darin ggf. enthaltenen Äußerungen seitens des BFH zu der Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Kryptowährungen mit Spannung erwartet. Gleichwohl sei an dieser Stelle betont, dass der BFH mit keinem Wort „Kryptowährungen“ nennt. Weiterlesen

Erster FG-Beschluss zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen

Mit dem in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 20. Juni 2019 (Az. 13 V 13100/19) dürfte das FG Berlin-Brandenburg die Frage, ob virtuelle Kryptowährungen ein steuerfreies Paradies sind, beendet haben.

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich im Kern mit der Frage auseinanderzusetzen, ob

  • Bitcoins Wirtschaftsgüter darstellen und ob
  • ein erzielter Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern ist.

Gegen eine solche Einstufung, respektive Besteuerung, führten die Steuerpflichtigen an, Bitcoins würden keine Wirtschaftsgüter darstellen. Weiterlesen