Neuer Hype um Bitcoins?! Alternative Anlagen und deren steuerlichen Behandlung

In 2019 und 2020 war es – gegenüber der hohen medialen Präsenz zu Beginn des Jahres 2018 – relativ ruhig geworden um die Kryptowährung Bitcoin. Doch nun scheint der Hype wieder an Fahrt aufzunehmen.

Ungeachtet dessen warten sowohl Anleger als auch der steuerberatende Berufsstand nach wie vor auf eine abgestimmte Verwaltungsäußerung zur steuerlichen Behandlung von Einkünften aus Kryptowährungsaktivitäten; dies gilt u.a. auch für Spezialfragestellungen wie Staking, aktive und passive Airdrops etc. Während ein BMF-Schreiben zu den ertragsteuerlichen Thematiken weiter auf sich warten lässt, eröffnen sich den (technik-affinen) Anlegern immer mehr Möglichkeiten, in Kryptowährungen und vor allem in Bitcoins (direkt oder indirekt) zu investieren – unweigerlich wächst damit gleichzeitig auch die Anzahl offener (steuerlicher) Punkte. Weiterlesen

Gewinne aus Kryptowährungen – Paukenschlag des FG Nürnberg

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind steuerlich und bilanziell irgendwie seltsame Gebilde – die einen halten sie für klassische Wirtschaftsgüter, die anderen für reine Währungen. So gibt es zahlreiche Länder, in denen „Bitcoin-Geldautomaten“ gang und gäbe sind, während sich Deutschland damit eher schwer tut. Das BMF jedenfalls sieht Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein können. Das heißt: Der Tausch oder Rücktausch von Bitcoins in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist steuerpflichtig. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Weiterlesen