Künstlersozialabgabe bleibt 2024 bei 5 Prozent

Im August 2023 feierte die Künstlersozialkasse ihr 40-jähriges Bestehen. Seit 1983 sind hierüber selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in Deutschland sozial abgesichert. Sie erhalten über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Zum Vergleich: Übrige freiwillig versicherte Einzelunternehmer sollten selbst eine Altersvorsorge abschließen. Künstler erhalten über die Künstlersozialkasse daher quasi drei Versicherungen zum Preis von zwei. Im Unterschied zu den übrigen Einzelunternehmern werden ihre Beiträge mit 50 Prozent bezuschuss.

Künstlersozialabgabe – häufig übersehen und nicht kalkuliert

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stammen aus den Beiträgen der versicherten Mitglieder (50 Prozent), einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).

Spätestens, seitdem die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung auch die korrekte Meldung und Beitragszahlung der Unternehmen (Verwerter) prüfen, ist diese Sozialversicherung allseits bekannt. Weiterlesen

Künstlersozialabgabe: Ein Freibrief für einmalige Aufträge?

Wieder kommt die Künstlersozialabgabe ins Rampenlicht. Lästig war bisher, dass Renten- oder KSK-Prüfer in den Buchführungen auch immer wieder Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten fanden, auf deren Honorare keine Künstlersozialabgabe abgeführt wurde.

Jetzt liefert uns ein Anwalt mit seinem vor dem BSG erstrittenen Urteil die Rettung. Doch ist das wirklich so? Hier glauben sich viele in falscher Sicherheit… Weiterlesen

Keine Künstlersozialabgabe für Kunstprojekt im Münsteraner Bahnhofsviertel?

Die Künstlersozialabgabe muss u.a. auch von Unternehmen entrichtet werden, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben, wenn sie regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG). Ist ein Verein, der sich der einen Künstler mit der Gestaltung von Schaltflächen beauftragt, auch zum Kreis der Abgabeverpflichteten? Hierüber hatte das Sozialgericht Münster in seinem Urteil vom 11.07.2019 (S 14 BA 32/18) zu entscheiden. Weiterlesen

Künstlersozialabgabe: Auch 2020 bei 4,2%

Auch im Jahr 2020 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung weiterhin 4,2 % betragen. Damit bleibt er im dritten Jahr in Folge stabil auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beteiligung der Ressorts und Verbände eingeleitet.

Der unveränderte Abgabesatz zeigt die stabile Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung in Folge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode. Seither hat sich wegen der deutlich intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht. Hierdurch hat sich die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe verbreitert, was auch für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen sorgt, so das Ministerium.

Das ist erfreulich, wenn man bedankt, dass der Abgabesatz im Jahr 2005 bei 5,8 % lag. Das der Beitragssatz auch für 2020 unverändert bei 4,2 % bleibt, ist daher durchaus positiv. Allerdings liegt er damit immer noch deutlich über dem Beitrag 3,8 % in den Jahren 2002 und 2003, wo die KSK noch keine Unterstützung von der DRV erhalten hat.   Weiterlesen

Steuerabzug nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportlern

Die Berlinale ist vorbei. Viele internationale Stars haben das Filmfest genutzt, um auf sich und ihre Projekte aufmerksam zu machen und schließlich auch, um neue Projekte zu akquirieren. Zeit, sich einmal mit der Besteuerung ausländischer Künstler zu befassen.

Steuerabzug nach § 50a EStG

Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben. Dies gilt insbesondere bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden. Dabei ist es unerheblich, wem die Einkünfte zufließen. Der Steuerabzug ist daher auch vorzunehmen, wenn das Honorar bspw. nicht an den Künstler, sondern an seine Agentur gezahlt wird. Weiterlesen

Generation Y und Z: Einkünfte X.0

Die neuen Generationen haben neue Berufe entwickelt: Blogger, Influencer, YouTuber & Co. Ihr „Arbeitsort“ sind Social Media-Kanäle. Ihre „Gehalt“ berechnet sich nach Followern, Klicks und Likes.  Berufsrisiken sind Datenschutz-Themen; aber auch steuerrechtliche Fragen entstehen vermehrt.

Worum geht es?
Im Social-Media-Bereich kann durchaus das Hobby zum Beruf werden. Nicht selten bekommen z.B. Blogger im Modebereich Artikel zur Präsentation zugeschickt, die sie eventuell im Anschluss behalten dürfen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang daher schnell, wann ist die Schwelle vom Hobby (Liebhaberei) zum Gewerbebetrieb überschritten, liegen überhaupt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vor und wenn, in welcher Höher? Weiterlesen