Schlappe für Künstlersozialkasse: Keine Abgabepflicht bei einmaligem Auftrag

Mit der Künstlersozialversicherung ist es so eine Sache: Die einen möchten gerne ihren Schutz genießen, werden aber nicht aufgenommen – zum Beispiel Hochzeits- und Trauerredner. Andere wiederum sollen Abgaben leisten, die im Traum nicht daran gedacht haben, dass sie eine schöpferische Leistung in Anspruch genommen haben und/oder, dass sie als so genannte Eigenwerber gelten.

Wie dem auch sei: Soeben musste die Künstlersozialkasse eine herbe Schlappe vor dem BSG hinnehmen. Dieses hat entschieden, dass die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung eine gewisse Regelmäßigkeit voraussetzt. Für einmalige Aufträge an Webdesigner fallen keine Beiträge an (BSG-Urteil vom 1.6.22, B 3 KS 3/21 R). Weiterlesen

Künstlersozialabgabe steigt in 2021 auf 4,4%


Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch bei 4,2 Prozent. Weitere Informationen in meinem Update.


Seit 2018 lag der Abgabesatz stabil bei 4,2 Prozent. Im Jahr 2021 wird nun der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,4 Prozent betragen. Dies ist durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro möglich. Nur so konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden.

In der aktuellen Krisensituation verhindert ein Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf diesem niedrigen Niveau die Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.

Fallstricke in der Praxis

Zur Abgabe verpflichtet sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, also insbesondere Unternehmen der Medienbranche. Ebenfalls verpflichtet sind allerdings auch Unternehmen, soweit sie beispielsweise selbständige Künstler oder Publizisten für ihre Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.

Der Abgabe unterliegen daher auch die Honorare für: Weiterlesen