Keine Eiszeit für die Kunst…

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Ausstellung von Kunstsammlungen und Wanderausstellungen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer für die Eintrittsberechtigung für Museen. Allerdings definiert diese Norm nicht den Begriff des Museums. Der BFH hatte daher zu entscheiden, ob Eintrittsgelder für die Ausstellung zusammengestellter Kunstwerke ebenfalls der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

Der Streitfall…

Eine GmbH veranstaltete in den Wintermonaten des Streitjahres 2010 zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden. Diese Ausstellungen konnten von der Öffentlichkeit gegen Eintrittsgeld besichtigt werden. Der Kläger begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Dem folgte das Finanzamt jedoch nicht – es setzte daher die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Januar und Februar 2010 nach Maßgabe des Regelsteuersatzes fest.

Bei den Eisskulpturen handelt es sich unstrittig um Kunstgegenstände; dennoch hatten der Einspruch und die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern keinen Erfolg. Weiterlesen