BAG: Weniger Urlaub bei voller Kurzarbeit – Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21, s. Pressemitteilung/bag.de) hat entschieden, dass bei „Kurzarbeit Null“ bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen ist, dass aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen. Das bedeutet dann: Weniger Urlaub!

Welche Auswirkungen auf die Praxis hat das Urteil?

Kurzarbeit dient – vor allem in der Corona-Krise – der Erhaltung von Arbeitsplätzen, das nutzt Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen. Kurzarbeit hat sich deshalb gerade seit Frühjahr 2020 als arbeitsmarktpolitisches Instrument bewährt, auch durch die vom Bundesgesetzgeber als Antwort auf die coronabedingten Erschwernisse beschlossenen Aufstockungsbeträge; in der Spitze waren letztes Jahr über 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit, viele davon mit vollständigem Arbeitsausfall, also in „Kurzarbeit Null“.

Das neue Urteil dürfte sich jetzt auf viele Tausend Beschäftigte auswirken, die in der vierten Corona-Welle von Kurzarbeit Null bedroht sind. Weiterlesen

Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise: Wichtige Abrechnungsfrist beachten!

Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet haben und Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen jetzt schnell handeln: Bis zum 30.6.2020 besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Weiterlesen

Corona-Krise: Alles „ready“ für die Kurzarbeit?

Die notwendigen Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Krise veranlasst viele Unternehmen sich über die Möglichkeit der Kurzarbeit zu beschäftigen, insbesondere in Branchen, in denen Kurzarbeit bisher die nicht üblich war.

Auch wenn aktuell Erleichterungen im Raum stehen, sind diverse Überlegungen und Vorbereitungen vor Beantragung der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwingend erforderlich:

Kann ich in meiner Branche Kurzarbeit einführen? Weiterlesen