Verlängerung Corona-Kurzarbeitergeld in trockenen Tüchern

Der Bundesrat hat am 27.11.2020 der Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld zugestimmt, die Regelungen des BeschäftigungssicherungsG können damit zum 1.1.2021 in Kraft treten. Warum ist das zu begrüßen?

Hintergrund

Kurzarbeit ist ein sinnvolles Instrument, um in Krisensituationen Entlassungen zu vermeiden. Denn Arbeitskräfte, die in der Krise kurzzeitig nicht beschäftigt werden können, sind dringend benötigte Fachkräfte, die man nach der Krise in den Betrieben wieder benötigt. Seit März 2020 hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Corona-Gesetzgebung auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld – die Grundlagen sind in § 95 SGB III geregelt – erleichtert und erweitert, ich habe mehrfach berichtet.

Was genau wurde jetzt beschlossen? Weiterlesen

Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld werden verlängert

Die seit März 2020 geltenden, zeitlich befristeten Corona-bedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld sollen verlängert. Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie“ wird nach Zustimmung des Bundesrates in Kürze abschließend im Bundestag beraten (Beschäftigungssicherungsgesetz-BeschSiG / BR-Drs. 558/20 v. 6.11.2020).

Ein gutes Zeichen für eine weitere Sicherung eines stabilen Arbeitsmarktes in Deutschland.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hat seit März auch in der Wirtschaft ihre Spuren hinterlassen: Staatliche Schließungs- oder Betriebseinschränkungsanordnungen haben zu erheblichen Auftrags- und Umsatzeinbrüchen geführt, die auch eine Anpassung der Personalkapazitäten unausweichlich gemacht haben. Weiterlesen

Französische Grenzpendler müssen KUG versteuern

Nach Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 etwa 46.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Sie müssen nun das in Deutschland erhaltene Kurzarbeitergeld in Frankreich versteuern.

Kurzarbeitergeld

Die Corona-Krise hat in zahlreichen Betrieben zu Kurzarbeit geführt. Neben dem Arbeitslosengeld, ist auch das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei.

Für die Ermittlung der Höhe des KUG ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) einen rechnerischer Leistungssatz zu ermitteln. Weiterlesen

Bezug von Kurzarbeitergeld wird verlängert und ausgebaut

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird über den 31.12.2020 hinaus bis 31.12.2021 verlängert. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BT-Drs. 19/23169) weitere Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld auf den Weg bringen.

Hintergrund

Kurzarbeit ist ein sinnvolles Instrument, um in Krisensituationen Entlassungen zu vermeiden. Denn Arbeitskräfte, die in der Krise kurzzeitig nicht beschäftigt werden können, sind dringend benötigte Fachkräfte, die man nach der Krise in den Betrieben wieder benötigt. Seit März 2020 hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Corona-Gesetzgebung auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (die Grundlagen sind in § 95 SGB III geregelt) erleichtert und erweitert: Weiterlesen

Corona-Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld werden verlängert

Am 25.8.2020 hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Erleichterungen während der Corona-Krise beim Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Bereits in der Finanzkrise 2008/2009 haben sich die Regelungen zur Kurzarbeit als richtiges arbeitsmarktpolitischen Instrument erwiesen, um die deutsche Wirtschaft vor dramatischen Verwerfungen zu bewahren: Die befristete Unterstützung von Unternehmen bei der Finanzierung von Arbeitsausfällen ist besser als eine ausufernde Arbeitslosigkeit zu riskieren. Diese Zielsetzung verfolgen auch die bislang in der Corona-Krise beschlossenen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Im August 2020 hat sich die Regierungskoalition nun auf eine Verlängerung der bisherigen Erleichterungen verständigt, diese aber von Bedingungen abhängig gemacht.

Welche coronabedingten Änderungen gab es bislang beim Kurzarbeitergeld ? Weiterlesen

Jetzt schon an die Einkommensteuererklärung 2020 denken!

Im März und April beherrschte das Corona-Virus vor allem sowohl die mediale als auch die wirtschafts- und (steuer-)politische Welt. Arbeitnehmer spürten (bzw. spüren) die Folgewirkungen immer mehr und zum Teil auch direkt, wenn Sie entweder vom Home-Office arbeiten dürfen/müssen oder gar in Kurzarbeit verharren.

Die damit verbundene Unsicherheit sollte hingegen nicht dazu führen, den Blick nur auf die nahe Zukunft zu legen, zumindest ein Planungshorizont von einem Jahr scheint angebracht, denn da dürfen sich die meisten Steuerpflichtigen über die erneute Abgabe einer Einkommensteuererklärung, dann für den Veranlagungszeitraum 2020 freuen. Weiterlesen

Nettolohnoptimierer – wo sind sie in Zeiten von KUG geblieben?

In den vergangenen Jahren sind die so genannten Nettolohnoptimierer übers Land gezogen und haben viele Unternehmen beraten. Natürlich ist gegen eine steuerliche Gestaltung nichts einzuwenden und als ehemaliger Chefredakteur der Zeitschrift „Gestaltende Steuerberatung“ bin ich wohl der letzte, der eine wohlgemeinte Steuergestaltung und die handelnden Personen kritisieren würde.

Allerdings sehe ich die Sache anders, wenn eine lohnsteuerliche Gestaltung in die Arbeitnehmerrechte eingreift oder die sozialversicherungsrechtlichen (zumeist die rentenrechtlichen) Ansprüche schmälert, die Arbeitnehmer hierüber aber nicht hinreichend aufgeklärt werden oder aber ein – mehr oder weniger sanfter – Druck ausgeübt wird, um die Arbeitnehmer von ihrem „Glück“ zu überzeugen. Zugegebenermaßen sind es auch oft die Arbeitnehmer selbst, die den (Netto-)Euro im Jahre 2020 mehr ehren als den Mehr-Euro im Rentenalter. Denn nur Bares ist Wahres. Weiterlesen

Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise: Wichtige Abrechnungsfrist beachten!

Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet haben und Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen jetzt schnell handeln: Bis zum 30.6.2020 besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Weiterlesen

Kurzarbeitergeld für Auszubildende?

Über 11 Mio. Arbeitnehmer befinden sich Corona-bedingt bereits in Kurzarbeit. Der Bund hat die Bezugsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise spürbar vereinfacht. Allerdings sind Auszubildende für die Dauer von sechs Wochen vom Bezug von Kurzarbeitergeld bislang ausgeschlossen. Macht ein Kurzarbeitergeld für Azubis Sinn?

Hintergrund

In der aktuellen Corona-Krise stehen zahlreiche Unternehmen in Deutschland
vor enormen Problemen und Herausforderungen. Das trifft auch für viele
Ausbildungsbetriebe zu. Wenn Einnahmen fehlen, werden auch
Ausbildungsvergütungen zu einem wichtigen Kostenfaktor – vor allem für
kleine und mittlere Unternehmen. Immerhin ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe bundeweit von 482.439 im Jahr 2005 auf 427.227 im Jahr 2017 gesunken. In der Corona-Krise sind Ausbildungsplätze in Gefahr, da den Ausbildungsbetrieben Einnahmen fehlen. Deshalb geht bei etlichen Unternehmen unter Sparzwang die Ausbildungsneigung zurück. Höchste Priorität sollte es haben, Beendigungen von Ausbildungsverhältnissen durch Kündigung oder Insolvenz zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund setzt sich die IHK-Organisation über den DIHK seit Wochen gegenüber der Bundesregierung dafür ein, Kurzarbeitergeld (KUG) auch für Azubis vom ersten Tag an zu ermöglichen. Weiterlesen

Bundestag beschließt Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld

Mit dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (sog. Arbeit-von-morgen-Gesetz) hat der Deutsche Bundestag am 23.4.2020 in zweiter und dritter Lesung auch weitere Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise beschlossen (BT-Drs. 19/17740 vom 10.3.2020 und BT-Drs.19/18753 vom 22.4.2020). Jetzt muss am 15.5.2020 nur noch der Bundesrat zustimmen.

Hintergrund

Wie ich wiederholt berichtet habe, hat der Bundesgesetzgeber auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auch mit Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) reagiert: Mit erleichterten Zugangsbedingungen mit Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und mit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Krise.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ sollen jetzt die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden, um die Menschen in Deutschland rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vorbereiten zu können. Angesichts der Erkenntnis, dass in lebensbegleitendem Lernen und Weiterbildung der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel liegt, sollen besonders die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung in besonderen Situationen weiter gestärkt werden. Um für krisenhafte Zeiten gewappnet zu sein, soll hierbei auch eine bis Ende 2021 befristete Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung in das Gesetz aufgenommen werden, die es erlaubt, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern und die Betriebe zu entlasten.

Neuregelungen beim Kurzarbeitergeld

Im Einzelnen ist beim Kurzarbeitergeld folgendes vorgesehen: Weiterlesen