Latente Steuern bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Vor wenigen Tagen hat der IASB eine Änderung von IAS 12, des Standards zu latenten Steuern, beschlossen. Dabei ging es unter anderem um latente Steuern aus Leasingverhältnissen. Wie ich bereits in früheren Blogs erläutert hatte, bucht der Leasingnehmer bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16 grundsätzlich eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der Leasingverpflichtung und ein Recht zur Nutzung des Leasingobjekts ein. Der Wert des Nutzungsrechts leitet sich aus dem Wert der Leasingverbindlichkeit ab, kann jedoch etwa durch anfängliche Leasingzahlung vor Beginn der Leasinglaufzeit oder auch durch direkt dem Leasingverhältnis zurechenbare Kosten des Leasingnehmers modifiziert werden. Das Nutzungsrecht wird über die Leasinglaufzeit abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit durch den Tilgungsanteil in der Leasingrate vermindert.

Diese Vorgehensweise wird regelmäßig nicht der steuerlichen Bilanzierung entsprechen. Fraglich war, welche Konsequenzen sich für die latenten Steuern nach IAS 12 ergeben. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass IAS 12 einige Ausnahmen von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern vorsieht, u.a. für Fälle der Ersteinbuchung von Vermögenswerten und Schulden außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Weiterlesen

Folgen der sofortigen Aufwandsverrechnung für „digitale Güter“ für die Handelsbilanz

Der Fiskus gewährt über eine Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 26.02.2021) die wahlweise Unterstellung einer nur einjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzugsdauer für digitale Güter (im Schreiben genannte Arten von Hard- und Software) in der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt, führt dies zur sofortigen Betriebsausgabe und Gewinnminderung. Bereits an anderer Stelle hatte Herold im Blog die steuerliche Sonderregelung kritisch beleuchtet. Nun hat das IDW sich mir den handelsbilanziellen Folgen einer Nutzung des Sofortabzugs auseinandergesetzt. Weiterlesen

Übergang zur degressiven Abschreibung in Corona-Zeiten auch in der Handelsbilanz?

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt werden, steuerlich die geometrisch-degressive AfA wieder zugelassen (§ 7 Abs. 2 EStG). Damit lässt sich über zunächst höhere Abschreibungen eine Erfolgsminderung und damit Verlagerung der Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen.

Soweit diese Möglichkeit zur Vornahme degressiver Abschreibungen in der Steuerbilanz genutzt wird, stellt sich die Anschlussfrage, ob diese Vorgehensweise auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann? Wenn dem nicht so wäre, kommt eine Einheitsbilanz nicht mehr in Betracht bzw. die Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz vergrößern sich. Daher dürfte die Praxis vielfach an einer auch handelsrechtlichen Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode interessiert sein. Geht das so einfach? Weiterlesen

Mobilfunkverträge mit Smartphone – Latente Steuern wegen fragwürdiger Auffassung des BFH

Mobilfunkverträge mit der Abgabe eines „vergünstigten“ Smartphones führen zu einem immer wieder diskutierten Bilanzierungsproblem im handelsrechtlichen Jahresabschluss, in der Steuerbilanz wie auch im IFRS-Abschluss. Bedauerlicherweise hat der BFH hierzu in der Vergangenheit eine nur schwer vertretbare Auffassung verlautbart, die von der h.M. zur handelsbilanziellen Abbildung wie auch von der Bilanzierung nach IFRS abweicht. Daraus können Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren. Diese Abweichungen lassen die Frage nach der Bildung latenter Steuern in der Handelsbilanz folgen. Weiterlesen

Verluste durch niedrigere Steuersätze – Nur verständlich wenn man die Eigenarten der Rechnungslegung kennt

Die „große“ Steuerreform in den Vereinigten Staaten hat nicht nur lokale Auswirkungen. Ein Aspekt ist sicher das Anheizen des Steuerwettbewerbs. Das könnte unter anderem auch eine disziplinierende Wirkung auf populistische und auf den eigenen Machterhalt oder die Machterlangung zentrierte Politikerinnen und Politiker gerade in Europa haben. Die aktuellen Diskussionen in Deutschland deuten aber wohl darauf hin, dass politische Kreise vielfach eher in ihrer eigenen kleinen Blase gefangen sind und die Realitäten, Zusammenhänge und ökonomischen Mechanismen ausblenden oder vielleicht teils auch einfach nicht verstehen. In anderen Mitgliedstaaten der EU sieht es auch nicht überall rosig aus. Es ist wohl weiterhin Schlimmes für die Zukunft der europäischen Nationalstaaten, aber auch der ungemein wichtigen Idee eines gemeinsamen Europas zu befürchten.

Ich will mich in meinem heutigen Blog aber nicht mit volkswirtschaftlichen und politischen Fragen herumschlagen, sondern auf eine konkrete Frage der Rechnungslegung abstellen, die quer durch die Gazetten Beachtung findet. In der Folge der Herabsetzung der US-amerikanischen Steuersätze melden zahlreiche Unternehmen in den USA, aber auch außerhalb der USA Belastungen des Gewinns oder gar Verluste. In einigen Fällen werden auch positive Erfolgswirkungen verzeichnet. Wie kann es sein, dass Unternehmen durch eine Herabsetzung von Steuersätzen Belastungen des Erfolgs hinnehmen müssen. Das erscheint zunächst kontra-intuitiv. Geht es den Unternehmen wirklich schlechter und ist die Belastung des aktuellen Erfolgs 2017 ein Indikator für künftig geringere Gewinne? Weiterlesen

Ländererlass zur Erbschaftsteuer gilt nicht länderübergreifend

Scherzhaft möchte man fast sagen, dass der koordinierte Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes unkoordiniert ist. So stimmt es natürlich nicht. Fakt ist, aber dass es sich nicht um einen gleichlautenden Ländererlass handelt, denn in einem Bundesland gilt die Verwaltungsanweisung nicht.  Weiterlesen