Kann man ein Schiff leasen? – Es kommt darauf an wie!

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Einem Blog (Wann ist ein Lease ein Lease) hatte ich dabei der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingverhältnis vorliegt und damit die Regelungen des IFRS 16 anzuwenden sind.

Danach erfolgt beim Leasingnehmer grundsätzlich die Abbildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Jüngst hatte das Interpretationskomitee des IASB für einen besonderen Fall zu entscheiden, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. Im Übrigen sollte man als reiner HGB-Bilanzierer nicht leichtfertig abwinken, weil es einen doch nichts angeht, wie nach IFRS 16 zu bilanzieren ist. Es wird möglicherweise nur eine Frage der Zeit sein, bis das sogenannte right of use-Konzept auch handelsbilanziell Anwendung findet. Bereits in der StuB 2011, S. 523 ff., hatten wir die Übertragbarkeit des Konzepts schon mit positivem Ergebnis geprüft. Weiterlesen

Grunddienstbarkeiten nach IFRS 16 – IFRIC Agenda-Entscheidung

Mit IFRS 16 hat der IASB ein neues Konzept zur Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt. Danach bilanziert der Leasingnehmer grundsätzlich das Leasingverhältnis als schwebendes Geschäft, indem er ein Nutzungsrecht aktiviert und die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten passiviert. Zum Konzept und einigen Detailfragen hatte ich schon verschiedentlich Blogs verfasst (siehe unten). Mit der praktischen Anwendung des neuen Nutzungsrechtekonzepts tauchen immer wieder neue Fragen auf, die teils an das IFRIC, das Interpretationskomitee zu den IFRS, herangetragen werden. Jüngst hat sich IFRIC mit der Frage der Abbildung einer Grunddienstbarkeit als Leasingverhältnis befasst. Weiterlesen