Was ist denn der Listenpreis?

Wir alle wissen, wer den privaten Nutzungsvorteil eines betrieblichen Kfz pauschal ermitteln möchte, muss zur 1% Regelung greifen. Der Grund: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.  Weiterlesen