Betriebsübertragung: Corona und die Lohnsummenklausel

Ich gebe zu: Schenkungsteuerliche Fragen oder vielleicht sogar steuerliche Fragen allgemein stehen gerade nicht ganz oben auf der Tagesordnung der meisten Steuerberater und ihrer Mandanten.

Dennoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich durch die Corona-Krise ein enormes Problem im Bereich der Schenkungsteuer auftut: Wer gerade seinen Betrieb auf Sohn oder Tochter übertragen hat oder eine Übertragung plant, steht vor der Frage, inwieweit er von der Lohnsummenregelung der §§ 13a Abs. 3 bzw. 13a Abs. 10 ErbStG Gebrauch macht oder mit dieser nun umgeht. Denn viele Betriebe müssen Mitarbeiter freisetzen und werden, so prophezeie ich, damit die erforderlichen Lohnsummen nicht erreichen. Wer sein Unternehmen bereits vor Jahren übertragen hat, könnte die Lohnsumme vielleicht sogar ausgerechnet im letzten Jahr der Frist doch noch unterschreiten. Weiterlesen