VGH München bestätigt Maskenpflicht, kippt aber 15 km-Corona-Regel!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 26.1.2021 das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig verworfen. Werden Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer dies als Anlass nehmen, ihre Regelungen anzupassen?

Hintergrund

Die Länder erlassen nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen, sondern auch das öffentliche und private Leben, in Bayern zuletzt durch die 11. Bay.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -BayIfSMV- v. 15.12.2020 (BayMBl. Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G).

Gegenstand und Inhalt der Entscheidung

Der BayVGH (20 NE 21.171) hat es am 26.1.2020 rechtskräftig abgelehnt, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in FFP2-Qualität beim Einkaufen oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (§§ 1 Abs. 2 S. 2, 8 S. 2, 12 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Weiterlesen