Umsatzsteuer und Gutscheine: Gelungenes finales BMF-Schreiben? (Teil I)

Im Zuge der zum 01.01.2019 kodifizierten Rechtslage zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen hat das BMF am 02.11.2020 sein lange erwartetes BMF-Schreiben veröffentlicht. Nach einem ersten Entwurf des Schreibens vom 18.12.2019 stellt die Verwaltung nunmehr final klar, wie Gutscheine aus ihrer Sicht einzuordnen sind.

Ist das BMF-Schreiben gelungen?

Hintergrund

Die Ausgabe von Gutscheinen spielt im Wirtschaftsleben eine immer größer werdende Rolle. Mittlerweile existieren richtige Wirtschaftszweige, die sich auf die Ausgabe von Gutscheinen spezialisiert haben. Ob in Tankstellen oder Supermärkten: Deutlich ist zu erkennen, dass der gewerbliche Handel mit Gutscheinen zugenommen hat. Auch ist der Gutscheinhandel über mehrere Vertriebsketten ein in der Praxis üblich und oft anzutreffendes Szenario, ebenso wie die grenzüberschreitende Veräußerung.

Der europäische Gesetzgeber sah hier Handlungsbedarf: Bereits am 01.07.2016 wurde zu diesem Zwecke eine EU-Richtlinie zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen veröffentlicht. Durch sie wurden drei Artikel als neue Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Behandlung in die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eingeführt, um die Besteuerung von Gutscheinen auf Europäischer Ebene zu harmonisieren. Neue Begrifflichkeiten, wie der „Einzweck-Gutschein“ und der „Mehrzweck-Gutschein“ wurden durch sie eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sie bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umzusetzen.

Der deutsche Gesetzgeber setzte die Regelungen mit seinem Jahressteuergesetz 2018 um. Erstmals schaffte er dadurch umsatzsteuerrechtlich Gesetzesregelungen zu Gutscheinen (§ 3 Abs. 13-15 UStG). Zu diesen lagen in der Vergangenheit nämlich vor allem (nur) OFD-Verfügungen und ähnliche Verwaltungsäußerungen vor, welche eine Vollziehbarkeit der Regelungen lediglich partiell unterstützte.

Nunmehr Unterscheidung von „Einzweck-Gutschein“ und „Mehrzweck-Gutschein“ Weiterlesen