Geringfügig Beschäftigte – Neue Geringfügigkeits-Richtlinien für Mini- und Midi-Jobs

Die Zahl der steuer- und abgabenfreien Mini-Jobs ist nahezu auf dem Stand vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2015 geblieben. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete Ende März 2018 gut 7,6 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Neben einer Hauptbeschäftigung haben rund 2,8 Millionen Menschen zusätzlich noch einen steuerfreien Mini-Job.

Seit Jahresanfang 2019 gelten einige neue Regelungen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben jetzt die Richtlinien für die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018) bekannt gegeben. Hierin fassen die Spitzenverbände alle Regeln für die geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini- oder Midi -Jobs) zusammen. Weiterlesen