Mitarbeiterwohnungen: Gesetzgeber vergisst das Sozialversicherungsrecht

Kürzlich habe ich in meinem Blog-Beitrag „Die Renaissance von Mitarbeiterwohnungen?“ auf die neue Förderung nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG aufmerksam gemacht. Nach dieser Vorschrift gilt seit dem 1.1.2020 bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs für eine Mietwohnung, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter überlässt, ein neuer Bewertungsabschlag. Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt. Der Bewertungsabschlag wirkt also wie ein Freibetrag.

Ich möchte heute ergänzend darauf hinweisen, dass die neue steuerliche Förderung noch nicht ins Sozialversicherungsrecht übernommen worden ist. Mit dem Thema haben sich die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit am 20.11.2019 befasst und sich zu folgendem Ergebnis gelangt (TOP 4 der entsprechen Niederschrift): Weiterlesen

Die Renaissance von Mitarbeiterwohnungen?

Ich weiß nicht, ob früher alles besser war. Aber in Bezug auf die Miethöhe und den Wohnungsmarkt bestimmt – zumindest, wenn man Mieter oder Wohnungssuchender ist. Auch denke ich, dass es früher mehr Mitarbeiterwohnungen gab, also Mietwohnungen, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern verbilligt überlassen worden sind. In meiner Heimat, dem nördlichen Ruhrgebiet jedenfalls war es – bis zur großen Privatisierungswelle – so.

Immerhin hat der Gesetzgeber nun reagiert und will die verbilligte Überlassung von Mitarbeiterwohnungen ein Stück weit fördern. Ob Mitarbeiterwohnungen nun eine Blütezeit erfahren werden, möchte ich zwar bezweifeln. Aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Worum geht es konkret? Weiterlesen