Korrektur der USt-Festsetzung in Bauträgerfällen

Über die Entscheidung des BFH vom 23.02.2017 (V R 16, 24/16) kann ich mich immer noch aufregen. Auch mit zeitlichem Abstand bin ich enttäuscht über diese einseitige zugunsten des Fiskus ergangene Entscheidung. Der BFH hat nicht die Aufgabe, Steuerausfälle zu verhindern! Erst Recht nicht, wenn die Steuerausfälle durch ständige, fragwürdige Abgrenzungsprobleme bei der Beurteilung der Steuerschuldnerschaft heraufbeschwört wurden (§ 13b UStG). Weiterlesen