Abzugsfähigkeit eines nicht erforderlichen Arbeitszimmers

Regelmäßig stellt sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass ein Arbeitszimmer im Rahmen der Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG überhaupt nur abzugsfähig ist, wenn es auch tatsächlich erforderlich ist. Im Gesetz findet sich jedoch die Voraussetzung der Erforderlichkeit (zumindest wortwörtlich) nicht.  Weiterlesen

Wann ist das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich?

Grundsätzlich entscheidet der Steuerpflichtige, welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten erforderlich sind. Insoweit können Aufwendungen bereits steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dies der subjektiven Notwendigkeit des Steuerpflichtigen entspricht. Die objektive Betrachtungsweise, also ggfs. auch die Frage nach der Notwendigkeit der Ausgabe, tritt in den Hintergrund, sofern die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung gegeben ist. Beim Arbeitszimmer ist dies anders!  Weiterlesen