Offenbare Unrichtigkeit: Was gehört alles dazu?

Nach der Vorschrift in § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Die Frage, was darunter alles fällt, ist so alt wie die Vorschrift selbst. Aktuell gibt es jedoch zwei interessante Entscheidungen, die im Folgenden aus Sicht eines Finanzbeamten und eines Steuerberaters besprochen werden.  Weiterlesen

Hoffnung bei fehlerhafter Feststellung des Einlagekontos

Bereits vor einiger Zeit hatte ich die (kaum vorhandenen) Möglichkeiten zur Berichtigung eines fehlerhaft festgestellten Einlagekontos dargestellt (siehe „Der Fluch des steuerlichen Einlagekontos“). Anlass zur Hoffnung gibt nun ein Urteil des FG Köln vom 07.04.2016 (13 K 37/15). Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Weiterlesen