Das DiRUG ist da: Was erwartet uns im Gesellschaftsrecht? (Teil I)

Am 13. August 2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2021, S. 3338). Das Gesetz enthält umfassende Ansätze für eine Modernisierung wesentlicher Themenbereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Welche sind dies und was wird dadurch vereinfacht?

Hintergrund

Bereits am 31.07.2019 ist die sog. Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Durch sie sollen digitale Lösungen für Gesellschaften vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Richtlinie ist es, verschiedenste Digitalisierungsangebote bereit zu halten, die für einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaften erforderlich sind. Gewährleistet werden soll nicht nur eine einfachere, schnellere und effizientere Gründung von Gesellschaften und die Bereitstellung umfassender, barrierefreier Informationen, sondern auch eine effektivere Missbrauchsbekämpfung.

Die Digitalisierungsrichtlinie hätte grundsätzlich bis zum 31.07.2021 umgesetzt werden müssen. Für besondere Fälle wurde allen EU-Mitgliedsstaaten jedoch eine Verlängerungsoption von einem Jahr gewährt, welche von Deutschland genutzt wurde, so dass die Umsetzung bis zum 01.08.2022 erfolgen muss. Der Gesetzgeber hat dazu am 25.06.2021 das DiRUG beschlossen. Weiterlesen