Wo ist eigentlich der Ort der sonstigen Leistung eines Boxtrainers?

Können Leistungen eines Trainers zur Vorbereitung von Sportlern auf Wettkämpfe im Ausland steuerfrei sein? Mit dieser Frage musste sich der BFH befassen (Urteil v. 23.07.2019 – XI R 7/17).

Der Streitfall

Der Kläger ist Boxtrainer. In den Streitjahren 2008 und 2009 war er aufgrund einer Vereinbarung als freier Mitarbeiter für einen Boxstall tätig, für den er die Boxer in Trainings- und Wettkampfbelangen (Weltmeisterschaft, Europameisterschaft) sportlich betreute. Gemäß der Honorarvereinbarung stellte der Kläger in den Streitjahren seine Trainertätigkeit über die Betreuung der Boxer in der Vorbereitung in Rechnung. Ebenfalls berechnete er hiernach seinen Anteil an den Kampfbörsen sowie die Festbeträge aus den Kämpfen von vier Boxern im Ausland. Die im Inland erbrachte Trainerleistung unterwarf er der deutschen Umsatzsteuer; die Titelkämpfe im Ausland unter Hinweis auf den Leistungsort nicht.

Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger alle Leistungen im Inland erbracht habe, schließlich käme der Betreuung der Boxer am Kampftag im Ausland im gesamten Leistungspaket lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb nahezu ohne Erfolg, wie auch die Klage vor dem Finanzgericht. Weiterlesen