Härtefallregelungen neben Energiepreisbremsen – Gehen Betreiber von Heizöl- und Pelletsanlagen leer aus?

Obwohl der Bundestag am 15.12.2022 neben den Energiepreisbremsen auch Härtefallregelungen für Besitzer von Heizöl- oder Pelletsanlagen beschlossen hat, will der Haushaltsausschuss die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stellen. Gehen Betreiber von nicht leitungsgebundenen Heizungsanlagen trotz steigender Energiepreise leer aus?

Hintergrund

Nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz – EWSG (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Energiekostenentlastung von Unternehmen und Haushalten im Dezember 2022 beinhaltete, hat der Bund mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht. Mit diesen Gesetzen hat der Gesetzgeber aber auch Härtefallregelungen beschlossen, die KMU, Einrichtungen und Haushalte unterstützen sollen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen. Weiterlesen