KöMoG oder mit dem Kopf durch die Wand

Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt werden. An sich ist das Gesetz zu begrüßen, doch wird es von Vielen als unausgegoren bezeichnet.

Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das sogenannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt hat, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären, schreibt die Länderkammer. In der vorgelegten Form sei das Optionsmodell für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet ist. Die vorgesehene Optionsregelung für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung müsse fachlich und organisatorisch noch eingehender geprüft und vorbereitet werden. Weiterlesen