Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Corona-Prämie für Pflegepersonal

Das in der Corona-Krise besonders beanspruchte Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten soll mehr finanzielle Anerkennung erhalten. Dies sieht der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor, den das Bundeskabinett am 29.4.2020 beschlossen hat.

Hintergrund

Bereits am 27.3.2020 hat der Bundestag hat daher eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt und beschlossen, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Dies sieht das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor (BGBl 2020 I S. 587).

Besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Einblick in den Verlauf der Epidemie erhalten – das sind Ziele des am 29.4.2020 vom Bundeskabinett nunmehr beschlossenen Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Außerdem sollen Pflegebedürftige flexibler unterstützt werden und Pflegekräfte einen gezielten finanziellen Bonus erhalten.

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