Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen: FG Düsseldorf vs. FG Münster

Das FG Münster hatte im Jahre 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten grundsätzlich gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen (FG Münster v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G).

Das FG urteilte wie folgt: Dem Grunde nach ist eine Hinzurechnung von vorausgezahlten Entgelten für Hotelübernachtungen vorzunehmen. Doch nicht das gesamte Vertragsentgelt ist der Hinzurechnung zu unterwerfen, sondern nur der Teil, der auch tatsächlich als Entgelt für die Nutzungsüberlassung unbeweglicher und beweglicher Wirtschaftsgüter gezahlt worden und einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. Die Vergütung für hiervon zu trennende wirtschaftlich eigenständige Leistungen ist in die Hinzurechnung nicht mit einzubeziehen, soweit nicht die Voraussetzungen eines eigenständigen Hinzurechnungstatbestandes erfüllt sind. Bei der Anmietung von Hotels und Hotelzimmern bzw. Kontingenten führt dies dazu, dass folgende selbständige Leistungen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung unterliegen und aus dem Gesamtentgelt anteilig ausgeschieden werden müssen: Weiterlesen

Keine Rechnung eines führenden Online-Reisebüros

Online-Dienstleister und -Händler scheuen den Ausweis von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen zuweilen wie der Teufel das Weihwasser, insbesondere wenn die Leistungen auch an Kunden mit Sitz im Ausland erbracht werden bzw. erbracht werden können. Zugegebenermaßen würde ich einem entsprechenden Mandanten angesichts der zum Teil unabsehbaren Folgen bei einer Lieferung/Dienstleistung an einen Kunden mit Sitz im Ausland – sofern möglich – auch von einem Ausweis der Umsatzsteuer abraten. Aber das darf nicht zu skurrilen Ergebnissen führen, wie ich sie kürzlich bei der Buchung einer Unterkunft über ein namhaftes Online-Reisebüro erleben musste. Weiterlesen