Umsatzsteuer bei Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten

Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, erbringen Leistungen zum vollen Umsatzsteuersatz, soweit sie Backwaren zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten und hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wir (FG Münster, Urteil vom 3.9.2019, 15 K 2553/16 U, NWB XAAAH-32945, Rev. XI R 25/19).

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Die Steckerlfische schmecken dem BFH nicht

In meinem Blog Beitrag „Aufreger des Monats Februar: Von Breznläufern und Steckerlfischen“ hatte ich über das Urteil des FG München bezüglich der Speisenabgabe in einem bayerischen Biergarten berichtet. Danach gilt: Der Inhaber einer Fischbraterei in einem bayerischen Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht (FG München vom 26.7.2018, 14 K 2036/16). Aktuell hat der BFH die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen (BFH-Beschluss vom 13.3.2019, XI B 89/18).

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Aufreger des Monats Februar: Von Breznläufern und Steckerlfischen

Bayerische Bierzelt- und Biergartentraditionen beschäftigen in jüngster Zeit häufiger die Finanzgerichte und auch den BFH. Bereits in meinen Blog-Beiträgen „Unterscheidung zwischen Biergarten und Festzelt“ und „Doch ermäßigter Steuersatz für Breznläufer! Und auch für Imbisse in Foodcourts?“ habe ich auf die umsatzsteuerliche Behandlung der entsprechenden Leistungen hingewiesen. Es gilt:

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