Restschuldbefreiung im Insolvenzrecht wird neu geregelt

Der Bundestag hat am 9.9.2020 in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens debattiert und ihn zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen (BT-Drs. 19/21981). Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Weiterlesen