Rückforderung von Corona-Zuschüssen zur Unzeit

Bei den Corona-Zuschüssen für Unternehmen und Selbständige werden erste Rückzahlungen und Schlussabrechnungen fällig. Rückzahlungsverpflichtungen können bei anhaltenden Pandemiefolgen vielen Unternehmen wirtschaftlich das Genick brechen: Rückzahlungsbescheide kommen deshalb zur Unzeit!

Hintergrund

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern hat der Bund neben Steuererleichterungen und Kurzarbeitergeld insbesondere mit den Corona-Zuschussprogrammen Unternehmen und Selbständigen unter die Arme gegriffen, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. Bis Mitte Dezember 2021 waren rund 60,4 Mrd. Euro an Corona-Hilfen des Bundes ausgezahlt worden, davon sog. Soforthilfe zu Beginn der Pandemie in Höhe von 13,48 Mrd. Euro, an Überbrückungshilfen (I – III Plus) 31,11 Mrd. Euro, an November- und Dezemberhilfen 13,83 Mrd. Euro und an Neustarthilfen rund 1,99 Mrd. Euro.

Rückforderungen bei Soforthilfen angelaufen

In der ersten Phase der Corona-Pandemie haben Bund und Länder Corona-Soforthilfen vergleichsweise unbürokratisch und schnell überwiesen: Erst helfen, dann prüfen. Wer einen coronabedingten Liquiditätsengpass hatte, also den fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie Pacht, Kreditkosten oder Versicherungen nicht mehr bedienen konnte, durfte die Soforthilfe behalten; liefen die Geschäfte aber doch besser als erwartet, musste die Soforthilfe (anteilig) zurückgegeben werden (Jahn, NWB 2020 S. 1342). Erst recht gilt dies in den rund 17.000 bundesweit festgestellten Betrugsfällen mit einem Schaden von rund 150 Mio. Euro. Wie aus den Wirtschaftsministerien der Länder bekannt ist, haben diese aber zum Ende des Jahres 2021 in Summe knapp 300 Mio. Euro Corona-Finanzhilfen zurückgefordert, rund 30.000 Betriebe sollen bundesweit betroffen sein.

Endabrechnung für Neustarthilfe muss jetzt eingereicht werden

Auch alle Empfänger der Neustarthilfe sind jetzt zur Einreichung der Endabrechnung verpflichtet. Für die Direktantragsteller galt in den meisten Fällen die Einreichungsfrist 31.12.2021. Allein in Bayern aber waren Mitte Dezember 2021 noch über 70 Prozent der Endabrechnungsanträge von Direktantragstellern nicht eingereicht worden. Erfolgt keine Endabrechnung, muss der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden – das kann teuer werden. Weiterlesen