Corona-Soforthilfen: Drohen tausende Rückforderungsbescheide aufgehoben zu werden?

Das VG Düsseldorf hat gegen Rückforderungsbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger wegen Corona-Soforthilfen stattgegeben (VG Düsseldorf, Urteile v. 16.8.2022- 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22; Berufung zugelassen). Diese Musterverfahren könnten Fernwirkung für tausende Rückforderungsfälle bei der Corona-Soforthilfe in ganz Deutschland haben.

Sachverhalt:

Als Anfang 2020 kleine Unternehmen und Selbständige durch verschiedene infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlagen gerieten, schufen Bund und Länder Förderprogramme, um kurzfristig Finanzhilfen bereitzustellen. Solche Soforthilfen erhielten auch die Kläger in den Streitfällen, die entweder vorübergehend ihren Betrieb schließen oder Umsatzeinbußen hinnehmen mussten.  Nachdem die Kläger zunächst aufgrund von Bewilligungsbescheiden Soforthilfen in Höhe von jeweils 9.000,- Euro erhalten hatten, setzte die Behörde im Rahmen sog. Rückmeldeverfahren später die Höhe der Soforthilfe auf ca. 2.000 Euro fest und forderte etwa 7.000 Euro zurück. Das hat das VG Düsseldorf jetzt beanstandet und die Rückforderungsbescheide aufgehoben.

Auf die Förderpraxis kommt es an

Das VG Düsseldorf hat in den Musterverfahren betont: Weiterlesen