Geschäftsführeranstellung und Ruhegehalt: Würden auch Richter auf die Pension verzichten?

In der Praxis sind die Fälle relativ häufig anzutreffen, in denen ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Eintritt des Pensionsalters noch weiter tätig sein möchte. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit dann das Ruhegehalt neben den aktiven Bezügen gezahlt werden darf.

Insoweit gelten nach wie vor das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 (IV C 6 – S 2176/074/10006, BStBl 2017 I S. 1293) und das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl 2015 II S. 413): „In der Auszahlungsphase der Pension führt die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden – Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, soweit das Aktivgehalt nicht auf die Pensionsleistung angerechnet wird.“

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Gewerbeuntersagung & Co. – mögliche Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung

Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen.

Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein. Denn sie können im Einzelfall schwerer wiegen als die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor, bietet einen Überblick über weitere mögliche Nebenfolgen und verweist auf Rechtsprechung und Literatur zum Thema. Weiterlesen