Liquiditätsprognose in der Corona-Krise

Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sorgt für Glaskugellesen

Die Wirtschaft befindet sich wieder im Lockdown. Zumindest teilweise. Einige Branchen leiden massiv unter den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So traurig es ist, aber einige Unternehmen werden im nächsten Jahr Insolvenz anmelden. Derzeit gelten hierfür noch bis zum 31. Dezember 2020 einige Ausnahmeregelungen.

Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen können helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, Krisen und finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu steuern. Dies wäre auch bereits in der Vergangenheit hilfreich gewesen. Die Idee einer Liquiditätsprognose ist hilfreich, allerdings ist der Zeithorizont zu lange. Weiterlesen

Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts – besser aus einem Guss!

Mit dem Referentenentwurf des BMJ soll die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.6.2019 (ABl 2019 Nr. L 172 S. 18) in deutsches Recht umgesetzt werden. Außerdem soll mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Fortentwicklung des geltenden Insolvenzrechts erfolgen. Besser wäre jetzt eine schnelle Reform des Insolvenzrechts „aus einem Guss“.

Hintergrund

Nach geltendem Recht fehlt es in Deutschland bislang an konkreten verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Durchführung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Angesichts der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen besteht eine besondere Verantwortung für den Erhalt der von Insolvenz bedrohten Unternehmen. Es besteht die Gefahr, dass nach Ablauf der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Fälle der Zahlungsunfähigkeit zum 30.9.2020 und für Fälle der Überschuldung zum 31.12.2020 durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) durchaus mit einer steigenden Zahl von Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage gerechnet werden kann. Noch nicht erledigt ist auch der Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht soll bereits zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Wie ist der aktuelle Gesetzgebungssachstand im Insolvenzrecht? Weiterlesen