Vom Mandanten hinters Licht geführt – Haftet der Abschlussprüfer trotzdem?

Der deutsche Abschlussprüfer genießt mit § 323 Abs. 2 HGB ein Haftungsprivileg, um das ihn einige Kollegen in Europa beneiden. Zudem ist die Rechtsprechung bei der Dritthaftung äußerst zurückhaltend und bezieht regelmäßig keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrags zwischen Prüfer und Mandant ein. Kann aber das geprüfte Unternehmen Ansprüche geltend machen, wenn der Abschlussprüfer vorsätzlich getäuscht bzw. irregeführt wurde? Weiterlesen