Umschuldung griechischer Staatsanleihen unterliegt nicht der deutschen Gerichtsbarkeit

Kürzlich hatte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Staatsanleihekaufprogramm für Aufsehen gesorgt: „Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht … verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.“ (Urteil vom 5.5.2020, 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15). Die Entscheidung ist von vielen begrüßt, von anderen aber wegen Einmischung in europäische Angelegenheiten kritisiert worden.

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