Bloß keine unverzinslichen Darlehen an den Unternehmer-Ehegatten geben!

Traditionell ist es ein leider häufig vorkommender Fall: Das Unternehmen des einen Ehegatten benötigt Liquidität und der andere Ehegatte besitzt diese Liquidität. Kurzerhand wird ein, leider allzu häufig unverzinsliches, Darlehen gewährt. Aus steuerlichen Erwägungen sprechen jedoch direkt mehrere Gründe für eine Verzinslichkeit. Weiterlesen

Die Tücken der Verteilung des Erhaltungsaufwandes gem. § 82b EStDV

Beim IX. Senat des BFH ist eine Revision zu § 82b EStDV anhängig (IX R 22/17). Es geht um nicht verbrauchte Aufwendungen des Verteilungszeitraumes, da der Steuerpflichtige verstarb. Kann der Rechtsnachfolger entsprechend den Grundgedanken des § 11d EStDV die zu verteilenden Aufwendungen als Rechtsnachfolger fortsetzen? Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite

Den Überblick über alle anhängigen Steuerstreite zu haben ist nahezu unmöglich. Daher ist es vielleicht umso wichtiger über anhängig gewordene Steuerstreite zu berichten. Hier einige frei ausgewählte, anhängige Steuerstreite, die von Interesse sein könnten. Drei Verfahren für diesen Monat:  Weiterlesen

Richtig finanzieren – Finanzierungsmix vermeiden!

Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte gibt Anlass auf die Notwendigkeit der richtigen Finanzierung hinzuweisen. Aufwendungen, die mit einer Einkunftsart objektiv und sachlich zusammenhängen, sind als Erwerbsaufwand generell abzugsfähig. Dagegen sind Aufwendungen der Lebensführung nicht abzugsfähig. Klar, diese Posten müssen getrennt werden. Praxis trifft auf Theorie! Weiterlesen

Darlehenstilgung bei Betriebs- oder Praxisveräußerung: Streiten Sie nicht über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Betrieb oder eine Praxis veräußert, so stellt sich oftmals die Frage, ob noch vorhandene Darlehen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – sofort getilgt werden sollen oder ob es sinnvoller ist, die Darlehen weiter laufen zu lassen. Aus rein wirtschaftlicher Sicht kann an dieser Stelle natürlich keine Empfehlung gegeben werden, da es auf die individuellen Konditionen ankommt. Steuerlich wird es aber in aller Regel günstiger sein, die Darlehen mit bzw. unmittelbar nach dem Verkauf abzulösen. Weiterlesen