Halb-schwarz ist ganz Schwarz

Der BGH hat ein neues Urteil zur Schwarzarbeit erlassen (vom 16.3.2017 – VII ZR 197/16).

Der Kläger – ein Rechtsanwalt – begehrte erfolglos Rückzahlung des Werklohns aus einer teilweisen Schwarzgeldvereinbarung.

Ein Handwerk bot diesem Rechtsanwalt die Entfernung und die Verlegung eines neuen Teppichbodens in dessen Privathaus an. Die Rechnung wurde vereinbarungsgemäß jedoch auf ein vermietetes Objekt ausgestellt. In der Folge traten Mängel auf. Die Einzelheiten waren streitig. Ein Teil des Geldes wurde „ohne Rechnung“ gezahlt, also „schwarz“.

Der BGH hat hierzu entschieden, dass wegen der behaupteten Mängel weder ein Schadensersatzanspruch aus Gewährleistung noch ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns bestehe. Die „Ohne – Rechnung – Abrede“, die sich nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezogen hat und über den anderen Teil sich lediglich auf eine fingierte Rechnung bezogen, führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Mit anderen Worten:

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Mindestlohn: Wenn der Zollbeamte zweimal klingelt

Jeden Morgen gehe ich auf dem Weg zur U-Bahn an einer mittelgroßen Baustelle vorbei. Gestern standen dann plötzlich zwei grün-weiße VW-Busse mit der Aufschrift „Zoll“, ein VW-Bus in Zivil und zwei Zivilfahrzeuge auf dem Parkplatz vor der Baustelle. Neben den Pkws stand eine Gruppe von mindestens sechs Zollbeamten – zum Teil (ähnlich wie ihre Fahrzeuge) in Zivil, zum Teil in Uniform. Das „Spektakel“ blieb auch den Bauarbeitern nicht verborgen. Sie drückten sich leicht verschüchtert vor ihren Containern herum, in denen sie sich umziehen. Auf ein geheimes Zeichen hin, „stürmten“ die Zollbeamten auf die Baustelle. Wie von meinen Kollegen Jörg Steinheimer, Eva Ratzesberger und mir u.a. in NWB-Rapid dargestellt, ist der Zoll befugt, die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu kontrollieren. Aber müssen sich Arbeitgeber wirklich alles gefallen lassen? Weiterlesen