MwSt: Darf der Rechnungsempfänger selbst berichtigen?

Nachdem die rückwirkende Rechnungsberichtigung durch ist, werden die formalen Rechnungsanforderungen nun vielfach wohl auf die leichte Schulter genommen. In der Fachliteratur wird bereits vereinzelt angenommen, dass der Rechnungsempfänger Berichtigungen auch selbst durchführen könne. Davon kann man allerdings nur abraten.

Der Anreiz zur Korrektur von Eingangsrechnungen ist natürlich hoch: Fällt der Fehler auf, ließe sich der Vorsteuerabzug schnell sichern. Steuernummer fehlt? Kein Problem, kurzer Nachtrag, fertig. Leistungsdatum fehlt? Handschriftliche Ergänzung „Rechnungsdatum = Leistungsdatum“. Wer schon einmal eine Rechnungskorrektur beim Ersteller angefragt hat, kennt die Probleme, welche demgegenüber die Korrektur auf dem „Rechtsweg“ mit sich bringt. Weiterlesen

Rückwirkende Rechnungskorrektur – Die unendliche Geschichte, nächstes Kapitel

Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen. Ob es alle verstanden haben, bleibt hingegen noch offen. Dass die rückwirkende Rechnungskorrektur kommen wird, war absehbar. Zu den sich nun ergebenden Praxisfragen ist hingegen bislang kaum etwas zu vernehmen. Weiterlesen

Der Countdown läuft…

In knapp sechs Tagen wird der EuGH zwei mit Spannung erwartete Entscheidungen zu den umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen veröffentlichen. Wenn man es mit etwas Pathos unterlegen möchte, könnte man sagen: Danach ist das Umsatzsteuerrecht nicht mehr dasselbe, wie zuvor. Weiterlesen

Rechnung falsch – Keine Vorsteuer; kein Problem?

Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete. Man hat mitunter schon das Gefühl, es geht in der umsatzsteuerlichen Praxis um nichts anderes mehr, als falsche Rechnungen. Die einzig gute Nachricht: Vielleicht ist 2016 Schluss mit dem Unsinn. Weiterlesen